Nach der Bundestagswahl 2025 stellen CDU/CSU und SPD die Weichen neu – auch für die HR-Welt! Der Koalitionsvertrag bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die Unternehmen und Personalabteilungen im Blick haben sollten. Von der Fachkräftezuwanderung über flexiblere Arbeitszeiten bis hin zu digitalen HR-Prozessen: Hier erfährst Du, was jetzt wichtig ist!
Deutschland vereinfacht die Einwanderung von Fachkräften. Bereits 2024 trat das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft: Mit einem Punktesystem („Chancenkarte“) und weniger Bürokratie sollen Talente aus aller Welt schneller in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden.
Dies kann ein Schlüsselfaktor sein, um dem Fachkräftemangel erfolgreich zu begegnen. Unternehmen können dadurch schneller und flexibler internationale Talente gewinnen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels wird gezielte Zuwanderung für viele Branchen entscheidend sein, um Vakanzen nachhaltig zu besetzen und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Erste Auswertungen zeigen: Die Zuwanderung legaler Fachkräfte steigt bereits spürbar.
Gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen: HR muss sich stärker mit administrativen Prozessen, kultureller Integration und rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um die neuen Potenziale erfolgreich zu nutzen.
Zusatz: Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (z. B. Doppelstaatangehörigkeit) könnte Deutschland für ausländische Talente noch attraktiver machen.
Die Regierung will die starren Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes modernisieren – etwa durch Pilotprojekte zur Wochenarbeitszeit. Eine umfassende Lockerung der Arbeitszeitregeln – etwa zur Einführung der Vier-Tage-Woche – wird noch politisch diskutiert.
Zudem ist ein Entwurf zur elektronischen Arbeitszeiterfassung in Arbeit: Arbeitgeber sollen künftig den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit digital dokumentieren.
Wichtig für HR: Betriebe können sich jetzt schon auf eine verbindliche elektronische Zeiterfassung vorbereiten, da dies eine technische und organisatorische Anpassung mit sich bringt. Unternehmen müssen digitale Systeme einführen oder bestehende Lösungen erweitern, um die Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren. Besonders wichtig: Die neuen Systeme müssen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch anwenderfreundlich für Mitarbeitende und Führungskräfte sein.
In der Vergangenheit hat die Ampel-Koalition bereits einige Themen zur Digitalisierung vorangetrieben, auch Themen, die HR betreffen – wie beispielsweise die elektronische Krankmeldung.
Auch der neue Koalitionsvertrag wird sich stark mit dem Thema “Verwaltungsdigitalisierung” beschäftigen: Unter anderem wird die Deutschland-ID und elektronische Signaturen eingeführt.
Daraus könnten sich auch Neuerungen für HR-Abteilungen ergeben, die langfristig von schnelleren, papierlosen Prozessen profitieren könnten. Dies könnte wiederum Investitionen in neue Systeme und Schulungen nach sich ziehen.
Die Arbeitsmarktintegration erhält durch den Koalitionsvertrag 2025 einen neuen Fokus auf Qualifizierung und schnellere Vermittlung. Mit der Einführung des Bürgergeldes steht nicht mehr die reine Arbeitsaufnahme im Vordergrund, sondern die nachhaltige Integration durch Weiterbildung und Coaching.
Für HR bedeutet das: Unternehmen können verstärkt auf Bewerbende stoßen, die über staatlich geförderte Qualifizierungsprogramme kommen – eine Chance, um neue Talente zu gewinnen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Jobcentern und Arbeitsagenturen wichtiger, insbesondere bei Programmen zur Integration von Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits auf 12 € erhöht und stieg Anfang 2025 weiter auf 12,82 €. Aktuell fordern Gewerkschaften und Teile der Regierung, den Mindestlohn perspektivisch auf 14-15 € anzuheben – gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten.
Wichtig zu beachten: Gehaltsstrukturen sollten regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Stellen im Niedriglohnsektor oder bei Nebenjobs. Auch indirekte Auswirkungen – etwa auf Lohnnebenkosten und Gehaltsabstände zu Fachkräften – sollten beachtet und eingeplant werden, um Motivation und Wettbewerbsfähigkeit im Team zu sichern.
Die geplante Einführung eines Bundestariftreuegesetzes könnte mittelfristig den Wettbewerb am Arbeitsmarkt beeinflussen. Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen nachweislich Tarifstandards erfüllen.
Auch wenn das Gesetz aktuell noch in der politischen Diskussion steckt, signalisiert die Koalition damit: Tarifverträge sollen gestärkt werden.
Dies kann bei der Personalplanung und Angebotskalkulation wichtig sein, da Auswirkungen tariflicher Lohn- und Arbeitsbedingungen frühzeitig berücksichtigt werden müssen – insbesondere in Branchen, die stark von öffentlichen Aufträgen abhängen oder bislang ohne Tarifbindung arbeiten.
Der neue Koalitionsvertrag bringt viel Bewegung in die HR-Landschaft. Die politische Weichenstellung zeigt klar: HR-Arbeit wird komplexer – und strategischer. Digitalisierung, neue Anforderungen an Arbeitszeiterfassung, steigende Mindestlöhne und der Fokus auf Fachkräfteeinwanderung verlangen von HR-Abteilungen mehr Flexibilität und Voraussicht.
HR-Teams, die schnell auf die neuen Rahmenbedingungen reagieren können, haben die Chance, echte Wettbewerbsvorteile zu generieren: Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig anpassen, neue Talentquellen erschließen und bei rechtlichen Änderungen schnell reagieren können. Wer die aktuellen Entwicklungen aktiv begleitet, sichert sich langfristig Wettbewerbsvorteile im Kampf um Talente.
Der Koalitionsvertrag 2025 bringt zahlreiche Veränderungen für die HR-Branche, darunter vereinfachte Fachkräfteeinwanderung, neue Anforderungen zur digitalen Arbeitszeiterfassung, mehr Fokus auf Qualifizierung und geplante Anpassungen beim Mindestlohn. HR-Abteilungen müssen ihre Prozesse anpassen, um auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein.
Das neue Gesetz ermöglicht es Unternehmen, schneller und unkomplizierter internationale Fachkräfte einzustellen. HR-Teams profitieren von vereinfachten Verfahren, müssen aber auch neue administrative Prozesse, kulturelle Integration und rechtliche Rahmenbedingungen aktiv managen.
Ja, laut aktuellem Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung sollen Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit digital erfassen. HR-Abteilungen müssen daher rechtzeitig technische Lösungen implementieren, die gesetzeskonform und praxisnah sind.
Durch das Bürgergeld rückt die nachhaltige Integration über Weiterbildung und Coaching in den Fokus. Für HR bedeutet das: neue Chancen über geförderte Qualifikationen, aber auch mehr Zusammenarbeit mit Jobcentern und arbeitsmarktpolitischen Akteuren.
Ein Mindestlohn von 15 Euro wird derzeit politisch diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen. HR sollte sich dennoch frühzeitig auf mögliche Erhöhungen vorbereiten und Gehaltsstrukturen sowie Lohnabstände regelmäßig prüfen.