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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR UNTERNEHMER

§ 1 Geltungsbereich der AGB

(1) Diese AGB gelten nur für Leistungen des Anbieters an Unternehmer (im folgenden Kunde genannt) im Sinne von § 14 BGB.

(2) Auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien gelten ausschließlich diese AGB.

(3) AGB des Kunden gelten nur insoweit, als der Anbieter ihnen vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter bietet dem Kunden „Software as a Service-Produkte“ (im Folgenden auch „Software“ genannt) an. Die Einzelheiten der durch den Anbieter angebotenen Leistungen ist den einzelnen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Der Kunde erwirbt durch den Vertragsabschluss das Recht, die vom Anbieter auf seinem Server bereitgestellte Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen dieser AGB zu nutzen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit selbstständig Updates und Erweiterungen an der Software vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

(3) Sofern der Anbieter kostenfreie Software zur Nutzung anbietet, erfolgt dies als freiwilliger Service des Anbieters. Ein Anspruch auf die Leistung und die Erfüllung bestimmter Anforderungen, insbesondere auch an die Verfügbarkeit, besteht für kostenfreie Software des Anbieters nicht. Der Anbieter kann diese kostenfreien Leistungen jederzeit und ohne Begründung sperren oder die Verfügbarkeit beenden.

 

§ 3 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

(1) Der Anbieter schuldet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung seiner Portale zu dem nächsten Internet-Knoten.

(2) Der Anbieter stellt die Software auf einem Webserver durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 96 % im Jahresmittel zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

(3) Eine Minderung der Vergütung bzw. eine Kündigung des Kunden gem. § 543 BGB wegen Nichtverfügbarkeit der Portale außerhalb der zuvor benannten Wartungsfenster ist erst dann zulässig, wenn der Kunde dem Anbieter schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat und diese fehlgeschlagen ist.

(4) Wird der Anbieter, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner vorstehenden Verpflichtungen durch höhere Gewalt - insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen) - gehindert, so verlängern sich die vereinbarten Zeiten für Wartungsarbeiten in angemessenem Umfang, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wird dem Anbieter in diesen Fällen die Leistung unmöglich und/oder ist eine angemessene Verlängerung dem Kunden im Einzelfall nicht zumutbar, so wird der Anbieter von seinen Leistungspflichten befreit.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird dem Anbieter alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv zur Verfügung stellen. Der Kunde wird den Anbieter zudem bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich unterstützen.

(2) Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen oder Mängel auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben können oder der Kunde Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel zu rechnen. Der Kunde wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung der Hindernisse, Beeinträchtigungen oder Mängel erforderlichen Informationen an den Anbieter weiterleiten, sofern ihm dies zumutbar ist.

(3) Ist für den Anbieter erkennbar, dass die von ihm zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf ihm in der Zwischenzeit bekannt gewordene Tatsachen oder Anforderungen modifiziert werden müssen, wird der Anbieter den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu den Portalen des Anbieters gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind oder zukünftig bekannt werden können.

(5) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den jeweiligen Dienst des Anbieters, der Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

 

§ 5 Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden

(1) Für vom Kunden eingestellte Inhalte ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Kunde gewährleistet gegenüber dem Anbieter daher, dass er alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte dem Anbieter zur Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist keinesfalls verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(2) Der Anbieter übernimmt auch keine Überprüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

(3) Nutzt der Kunde den Dienst des Anbieters ist der Kunde auch für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Impressumspflichten, datenschutzrechtliche Pflichten etc.) alleine verantwortlich.

(4) Verstößt der Kunde gegen die vorbenannten Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 

§ 6 Nutzungsrechte und Urhebervermerke

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die vermietete Software zum vereinbarten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, befristet für die Dauer des Vertrages, zu nutzen.

(2) Der Kunde ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, den Zugang zu der Software des Anbieters Dritten zu überlassen, insbesondere den Zugang zu veräußern oder zu vermieten. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.

(3) Kennzeichnungen der Software des Anbieters, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode und Entwurfsmaterial oder sonstigen geheimen Informationen des Anbieters über die Software.

 

§ 7 Referenzen

(1) Der Anbieter darf den Kunden mit Namen, Adresse und/oder Logo auf seiner Website, in Broschüren sowie in anderer üblicher Form als Referenz benennen. Der Kunde räumt dem Anbieter für diese Zwecke ein örtlich und zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Marken-, Namens- und Urheberrechten ein.

(2) Der Kunde kann die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß dem vorstehenden Absatz mit einer Frist von 6 Monaten in Schriftform per Einschreiben kündigen, sofern im Einzelfall nicht eine kürzere Kündigungsfrist zwingend notwendig ist, z. B. weil Rechtsverletzungen durch die Einräumung der Nutzungsrechte bzw. die Nutzung durch den Anbieter drohen.

(3) Der Anbieter ist jedoch auch 30 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist berechtigt, die in fertigen Printprodukten vorhandenen Referenzlisten, die mit dem Namen, der Marke und/oder dem Logo des Kunden versehen sind, auszuliefern, sofern im Einzelfall nicht eine sofortige Nutzungsbeendigung zwingend notwendig ist. Der Anbieter ist auf schriftlichen Wunsch des Kunden zum Datum der Vertragsbeendigung verpflichtet, Auskunft über den aktuell vorhandenen Warenbestand an Printprodukten, welche den Namen, die Marke und/oder das Logo des Kunden enthalten, zu erteilen.

 

§ 8 Vergütung

(1) Der Kunde zahlt dem Anbieter für die jeweils vereinbarten Leistungen die in dem jeweiligen Angebot des Anbieters ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind die in Rechnung gestellten Beträge sofort nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig.

(3) Kann eine Lieferung und/oder Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nur verspätet durchgeführt bzw. erbracht werden, insbesondere weil der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbracht hat, wird der Kunde dem Anbieter den hierdurch entstandenen und zu belegenden Aufwand nach den jeweils geltenden Stundensätzen des Anbieters erstatten.

 

§ 9 Begrenzung der Haftung auf Schadensersatz

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund ist entsprechend der vorstehenden Regelung eingeschränkt.

(2) Die Haftung des Anbieters für Schäden, die vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist nicht eingeschränkt.

(3) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters nicht eingeschränkt.

(4) Nicht eingeschränkt ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Anbieters zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter ist die Haftung, wenn keiner der in den vorstehenden Absätzen (2) – (4) genannten Fälle gegeben ist, beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(6) Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. (7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (8) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.

 

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter nimmt den Schutz der Daten des Kunden sehr ernst. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten erfolgt unter strenger Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO)) sowie der Regelungen dieses Vertrages.

(2) Die Einzelheiten der Datenverarbeitung werden in einer separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) des Anbieters geregelt.

 

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

(2) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als die Gegenforderung, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 12 Vertragsdauer, Kündigung, Datensicherungspflicht

(1) Der Vertrag zur Nutzung der Plattform des Anbieters gilt zeitlich unbegrenzt. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu kündigen.

(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos ohne Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt.

(3) Kündigungen sind schriftlich per Brief oder über eine entsprechende Funktion der Plattform über den Account des Kunden zu erklären.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden das Nutzungskonto des Kunden gesperrt und dort gegebenenfalls noch gespeicherte Inhalte gelöscht bzw. bis zum Ablauf von etwaigen gesetzlichen Vorhaltepflichten gesperrt. Der Kunde ist daher gehalten, vor Ablauf der Vertragslaufzeit Kopien von sämtlichen von ihm bei dem Anbieter gespeicherten Daten anzufertigen und auf eigenen Systemen abzuspeichern.

 

§ 13 Anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

§ 14 Gerichtsstand

(1) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Leistungen des Anbieters und/oder diesen AGB sind die Gerichte am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, der Kunde den Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Ausschließlich der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Erhebt der Anbieter Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Kunde nicht berechtigt an diesem Gerichtsstand eine Widerklage zu erheben. Vielmehr hat der Kunde seine Ansprüche an dem in Absatz 1 vereinbarten Gerichtsstand geltend zu machen.

(3) Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung nicht berührt.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt.

 

§ 16 Schriftformklausel

Alle sonstigen Vereinbarungen der Parteien mit Ausnahme der separaten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) des Anbieters bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

 

Stand der AGB: 11.10.2019

 

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